Nützliche Informationen für Touristen

underline-wave.png

Sie planen einen Urlaub in Kroatien?

Dann könnten folgende Informationen für Sie nützlich sein.

underline-wave.png
ui de
underline-wave.png
underline-wave.png

Bei Reisen nach Kroatien müssen alle Besucher die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien einhalten. Überprüfen Sie unbedingt die aktuellen Reisemaßnahmen sowie die auf nationaler und regionaler Ebene geltenden Richtlinien.

Für einige kroatische Gespanschaften wurden bestimmte epidemiologische Maßnahmen eingeführt. Weitere Bekanntmachungen zu aktuellen und genauen Informationen über das Coronavirus finden Sie auf der offiziellen Website der Regierung: www.koronavirus.hr.

Der kroatische Tourismusverband hat eine nützliche interaktive Karte mit markierten aktiven Covid-19 Fällen erstellt, die hier zu finden ist.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Text.

Hotels sind geöffnet, obwohl es  in Kroatien häufig zu saisonalen Schließungen von Hotels und anderen Unterkünften kommt, die nicht mit der aktuellen epidemiologischen Situation zusammenhängen. Es sei angemerkt, dass alle Unterkunftsgeber verpflichtet sind, die Gesundheits- und Sicherheitsprozeduren zu befolgen, die hier zu finden sind.

Mit der am 22. November 2020 in Kraft getretenen Entscheidung wurde der Betrieb von Nachtclubs eingestellt. Casinos, Wettbüros und Spielautomaten Clubs dürfen bis 24 Uhr öffnen. Die Lieferung von Lebensmitteln ist erlaubt, sofern alle Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Ab dem 28. Mai dürfen die Außenterrassen aller gastronomischen Einrichtungen (einschließlich Cafés und Restaurants) von 6 Uhr morgens bis 24 Uhr abends betrieben werden. Beim Aufenthalt auf den Terrassen von Gastronomiebetrieben sind seuchenhygienische Maßnahmen einzuhalten und der räumliche Abstand zu wahren. Bäckereien und Geschäfte, die Brot und Backwaren verkaufen, dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.

Mit der am 28. Mai in Kraft getretenen Regelung wird ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke von 24:00 bis 06:00 Uhr morgens eingeführt. Die aktualisierten Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien finden sie hier.

Alle aktuellen epidemiologischen Maßnahmen für Städte / Landkreise finden Sie auf der offiziellen Website: https://www.koronavirus.hr/zupanije/139

Die neuesten Anweisungen und Empfehlungen zu Versammlungen finden Sie hier.

Anmerkung! Informationen und aktuelle epidemiologische Maßnahmen können je nach Gespanschaft variieren, abhängig von der epidemiologischen Situation in einer bestimmten Destination. Daher wird empfohlen, die aktuellen epidemiologischen Maßnahmen auf den Websites der Tourismusverbände der Gespanschaft sowie auf der offiziellen Website koronavirus.hr zu überprüfen.

In Kroatien gibt es keine Beschränkungen für den Autoverkehr. Die neuesten Informationen zur Verkehrs- und Straßenlage finden Sie auf der Webseite des Kroatischen Autoklubs hier. Außerdem hat die kroatische Autobahn-Betreibergesellschaft „Hrvatske Autoceste“ eine Informationskampagne über sicheres Reisen mit Hinweisschildern auf Straßen und Info-Flugblättern gestartet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verschiedene Empfehlungen und Leitlinien für den Tourismussektor finden Sie hier oder auf der Website des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit unter dem folgenden Link.

 

Alle Fragen zu Reisen nach Kroatien, die unbeantwortet geblieben sind, können Sie uns per E-Mail zusenden: mintcz@mint.hr und cc. info@htz.hr

 

Antworten auf Fragen zum Grenzübertritt in die Republik Kroatien finden Sie unter folgendem Link: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213

Fragen bezüglich des Ausfüllens des Online-Formulars EnterCroatia können Sie an die folgende E-Mail-Adresse senden: entercroatia@mint.hr

Fragen zu epidemiologischen Maßnahmen, wirtschaftlichen Maßnahmen und zum rechtlichen Rahmen in der Republik Kroatien während der COVID-19-Pandemie können Sie an die folgende E-Mail-Adresse senden: mintcz@mint.hr

Zusätzliche Auskünfte und die häufigsten Fragen zu den Einreisebedingungen in die Republik Kroatien finden Sie hier*.

Für zusätzliche Informationen hat die EU die Webseite “Re-open EU“, vorgestellt, ein interaktives Tool, das sich einen sicheren Wiederanlauf von Reisen und Tourismus in ganz Europa zum Ziel setzt.

*Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kroatische Zentrale für Tourismus die externen Links beziehungsweise die Webseiten, die zusätzliche Informationen bereitstellen, nicht aktualisiert und demnach keine Haftung für deren Richtigkeit übernimmt.

underline-wave.png

Coronavirus 2019-nCoV Fragen und Antworten

Slika zaslona 2021 06 25 u 20.23.45

Ja, es gibt jedoch viele andere akzeptable Einreisebestimmungen, einschließlich der im Abschnitt „Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger“ beschriebenen. Gegenwärtig ist ein Beschluss über ein vorübergehendes Verbot, d. h. die Beschränkung des Grenzübertritts von Personen über alle Grenzübergangsstellen der Republik Kroatien, bis 15. Juni in Kraft. Mehr über die Ausnahmen und die Einreisemöglichkeiten finden Sie hier.

Außer den derzeit geltenden, von dem Kroatischen Gesundheitsinstitut empfohlenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, trat am 12. Oktober 2020 die Verpflichtung zum Tragen von Gesichtsmasken oder medizinischen Masken in allen geschlossenen Räumen in Kraft, in denen ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die am 26. Oktober 2020 in Kraft getretene Regelung schreibt ein striktes Maß an physischer Distanz vor, d. h. die Vermeidung von engem Kontakt und das Einhalten einer Entfernung von mindestens 2 Metern in Innenräumen und 1,5 Metern im Freien. Die Verpflichtung zur Verwendung von Gesichtsmasken oder medizinischen Masken im Freien wird auch gefordert, wenn es nicht möglich ist, den körperlichen Abstand einzuhalten, sowie das obligatorische Tragen von Masken beim Betreten und Verweilen auf Friedhöfen.

Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

Ab dem 5. Dezember 2020 werden Strafen verhängt, wenn  Masken nicht oder nicht ordnungsgemäß getragen werden und wenn andere Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Die Geldstrafen reichen von 500 HRK für das unsachgemäße Tragen von Masken bis zu 10.000 HRK für Organisationen privater Feiern und Versammlungen, ohne die zuvor genannten geltenden Maßnahmen zu beachten.

Ab dem 12. Dezember 2020 wurden spezielle Regelnfür Geschäfte und Einkaufszentren eingeführt, die die Anzahl der Kunden oder Besucher begrenzt, die gleichzeitig im Geschäft oder Einkaufszentrum sein können. Weitere Informationen finden sich hier.

Die notwendige epidemiologische Maßnahmen für die Landkreise können hier nachgelesen werden.

Die notwendigen epidemiologischen Maßnahmen für die Gespanschaften können hier nachgelesen werden.

Außerdem haben UNWTO und die IATA gemeinsam einen sogenannten „Destination Tracker“ entwickelt – dieses Online-Tool bietet den globalen Überblick zu Flugreisebeschränkungen und Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Zielort, einschließlich Kroatien. Der Tracker enthält Informationen zu Corona-Indikatoren (über eine interaktive Karte), geltenden Flugverkehrsvorschriften, vorgeschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Zielort sowie Gesundheitsvorschriften und -empfehlungen. Den Tracker finden Sie unter folgendem Link.

Covid-19-Testzentren sind auf Kreisebene in verschiedenen Einrichtungen organisiert. Eine Liste mit deren Kontaktinformationen finden Sie hier. Wenn Sie einen zeitabhängigen Test benötigen, rufen Sie bitte im Voraus an, um sicherzustellen, dass das Testcenter Sie aufnehmen kann, und geben Sie Anweisungen zum Testprotokoll und zu anderen erforderlichen Informationen. Mehr Informationen über Orte, wo man einen COVID-19 Test machen kann, zum Prozess der Tests und andere Informationen entnehmen Sie bitte hier.

Wenn Sie grippeähnliche Symptome wie erhöhte Körpertemperatur, Husten, Atemnot, Muskelschmerzen und Müdigkeit haben und Kontakt zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall der Coronavirus-Infektion hatten, verständigen Sie sofort den Arzt oder den epidemiologischen Dienst. Sie können sich auch mit einer der touristischen Ambulanzen in Verbindung setzen, die Kontaktdaten finden Sie hier. Beschreiben Sie Ihren Zustand und befolgen Sie die Ratschläge. Wir schlagen vor, dass Sie den Arzt nicht aufsuchen, bevor Sie ihn angerufen haben.

Das Kroatische Gesundheitsinstitut hat ebenfalls Informationen für lokale Gebietskörperschaften und Unterkunftsgeber herausgegeben, falls ein Gast Coronavirus-Symptome aufweist. Informationen finden Sie hier. Falls Sie sich in Kroatien aufhalten und jegliche Symptome aufweisen, setzen Sie bitte sofort Ihren Unterkunftsgeber davon in Kenntnis, damit er ein entsprechendes Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll einleiten kann.

Falls Sie Bürger von EU-Mitgliedstaaten, Staaten des EWR, Großbritanniens oder der Schweiz sind und in Ihrem Land krankenversichert sind, deckt die Versicherung alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ab, falls in Kroatien dieselben Regeln gelten wie in Ihrem Heimatland. Nehmen Sie sich etwas Zeit und überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und/oder lassen Sie sich vor der Reise eine neue Karte ausstellen. Tragen Sie darüber hinaus auch eine Bescheinigung bei sich, die Ihnen vom nationalen Gesundheitsdienstleister ausgestellt wurde.

Krankenversicherte aus Staaten, mit denen die Republik Kroatien ein internationales Abkommen unterzeichnet hat, das auch die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen umfasst (Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und die Türkei), haben Anspruch auf Krankenversicherungsschutz während ihres Aufenthalts in Kroatien aufgrund einer im Abkommen vorgeschriebenen Anspruchsbescheinigung, die sich die Krankenversicherten von ihrer Krankenkasse im Heimatland vor der Einreise nach Kroatien ausstellen lassen sollten.

Staatsbürger aus anderen Ländern sollten vor Antritt der Reise ihre Krankenversicherung überprüfen, um sicherzustellen, dass dringende medizinische Leistungen abgedeckt sind, was auch alle medizinischen Leistungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus einschließt, oder eine entsprechende Reisekrankenversicherung abschließen, die auch Corona-Infektionen abdeckt.

Skip to content